Praxis Dr. Neidthardt/Werner - Ihre Orthopäden in Germersheim
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Praxisgebühr
Liebe Patentin, lieber Patient

Wie Sie - wie wir - sicherlich aus den Medien erfahren haben, muss ab dem 1.1.2004 eine "Praxisgebühr" genannte Krankenkassen-Nothilfe gezahlt werden.

Sie beträgt € 10.- pro Quartal und wird Ihrem Arzt automatisch durch Ihre Krankenkasse abgezogen.

  • Sie wird beim ersten Arztbesuch im Quartal fällig
  • Sie erhalten dafür eine Quittung
  • Wenn Sie einen weiteren Arzt im selben Quartal aufsuchen, müssen Sie eine Überweisung vorlegen (egal, ob vom Hausarzt zum Facharzt oder vom Facharzt zum Hausarzt) oder erneut € 10.- zahlen.
  • Auch im Notfalldienst müssen € 10.- gezahlt werden.
Befreit von dieser Regelung - soweit bisher bekannt - sind:
  1. Kinder unter 18 Jahren
  2. Patienten, die die Kostenerstattung mit ihrer Krankenkasse vereinbart haben
  3. Patienten, die durch ihre Krankenkasse von Zuzahlungen befreit worden sind
Ohne eine schriftliche Bestätigung Ihrer Krankenkasse über die Befreiung von der Zuzahlung müssen die € 10.- grundsätzlich gezahlt werden.
Achtung:
Diese Bescheinigung ist nur gültig, wenn sie in diesem Jahr ausgestellt wurde!
Alle bisher ausgestellten Bescheinigungen sind automatisch ab dem 1.1.2004 ungültig!

Als das Gesetz in Kraft gesetzt wurde, waren wesentliche Einzelfallregelungen und Ausnahmen noch nicht bekannt. Das Ministerium lässt ständig "nachbessern". So ändern sich grundlegende Vorschriften derzeit laufend.
Für die Vollständigkeit dieser Informationen können wir daher keinerlei Gewähr übernehmen.

In allen Zweifelfällen wenden Sie sich daher bitte an den Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse. Er kennt alle Ausnahmetatbestände!

Praxis Dr. Neidthardt/Werner - An Fronte Karl 23 - 76726 Germersheim
Impressum Angaben gemäß Teledienstgesetz §6 Nr. 5