Leistungen, die teilweise erstattet werden:
Zur Kostenübernahme sind die gesetzlichen Krankenkassen bei diesen Leistungen nicht verpflichtet. Da aber auch die Kassen von der Wirksamkeit dieser Behandlungsmethode überzeugt sind, übernehmen die meisten von ihnen z.B. im Rahmen von Modellprojekten zeitweise freiwillig den größten Anteil der entstehenden Kosten.
- Akupunktur
- Knochendichte-Messung (nur unter bes. Voraussetzungen)